- Referenzperiodensystem
- Vorverdienstprinzip, Bezugsmethode; in Gesetzen vorgesehenes Prinzip zur Berechnung des ⇡ Arbeitsentgelts, wenn ein Arbeitgeber, ohne dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen hat. Bei dem R. wird zur Berechnung auf eine vorhergehende Lohnperiode (i.d.R. drei Monate) Bezug genommen und für diese der durchschnittliche Verdienst ermittelt, der zu zahlen ist (vgl. z.B. § 11 BUrlG).- Anders: ⇡ Lohnausfallprinzip.
Lexikon der Economics. 2013.